Orient Travel bedankt sich für Ihr Vertrauen
Definitionen
„SITE“ - verweist auf die Website Orient Travel
„SIE“ - die Person /Organisation, die mit dem Kauf der Tour einverstanden ist und /oder eine Person / Organisation, die in Ihrem Namen die Tour übernimmt und auf dem Buchungsformular angegeben ist.
„OT“ oder „Wir“ - Orient Travel.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und OT bezüglich der Reisen oder bezüglich anderer von Orient Travel angebotenen Leistungen. Allgemeine Informationen werden Ihnen als Reisedokumentation geliefert. Diese AGB beziehen sich nicht auf die folgenden Dienstleistungen: alle Leistungen wie „nur der Flug“, sowie Buchungen von Zug- oder Busfahrkarten fallen in den Verantwortungsbereich des Beförderungsunternehmens und der von ihm aufgestellten AGB.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und OT gilt als abgeschlossen, sobald wir von Ihnen Ihre elektronische oder schriftliche Buchungsanfrage empfangen haben. Ab diesem Zeitpunkt treten Rechte und Verpflichtungen zwischen Ihnen und OT in Kraft.
3. Preis und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Pauschalpreise finden Sie auf dem Faltblatt und auf der SITE von OT. Die Pauschalpreise gelten, wo nicht anders angegeben, pro Person und sind in Schweizer Franken oder Euro auszuzahlen. Der Bezugspreis ist immer jener in Schweizer Franken (CHF). Die Preise in Euro (EUR) verstehen sich als unverbindliche Preisangaben und unterliegen den Wechselkursschwankungen.
3.2 Anzahlung: um Ihre Buchung zu bestätigen, muss pro Person eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises, Mindesteinlage von 500 € oder CHF 500.- pro Person, in einem vorher festgelegten Zeitrahmen auf das Konto der ARATOURS GmbH eingehen. Bei verspätetem Eingang der Anzahlung kann OT die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden gemäss Punkt 4.
3.3 Restzahlung: Der noch ausstehende Betrag des Preises muss mindestens 1 Monat vor Ihrem Reiseantritt entrichtet werden. Bei verspätetem Eingang der Bezahlung kann OT die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden gemäss Punkt 4.
3.4 Ihre Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlungseingang zugesandt.
4. Stornierung
4.1 Allgemeine Bestimmungen: Bei Rücktritt von Ihrer Buchung oder bei Umbuchung müssen Sie persönlich im Reisebüro vorbeikommen oder einen für die Erledigung dieses Auftrags vorgesehenen Boten senden. In diesem Fall müssen die bereits von Ihnen erhaltenen Reiseunterlagen dem Reisebüro zurückerstattet werden.
4.2 Bearbeitungsgebühren: Kommt es zu einer Stornierung, einer Umbuchung oder Veränderung Ihrer Reise, werden pro Person CHF 60 oder € 60 berechnet (oder CHF 120 oder € 120 pro Familie) – (Siehe auch Punkt 4.3).
4.3 Stornierungsgebühren: Kommt es zu einer Stornierung Ihrer Reise, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Punkt 4.2) folgende Stornierungsgebühren fällig:
4.4 61-90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
4.5 31-60 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
4.6 16-30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
4.7 2-15 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
4.8 1 Tag vor Reiseantritt, im Falle von Nichterscheinen am Tag des Reisebeginns oder danach: 100% des Reisepreises.
4.9 Die Reise kann nur nach dem Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage geändert oder storniert werden.
4.10 Reiserücktrittskostenversicherung: Falls Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung haben oder eine Reiserücktrittskostenversicherung in unserem Vertrag enthalten ist, können die Reiserücktrittskosten zu Lasten der entsprechenden Versicherungsgesellschaft gehen.
5. Änderungen der Preise
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: OT behält sich ausdrücklich das Recht vor, vor Ihrer Buchung die Preise in den Faltblättern, Broschüren und Beschreibungen der angeführten Leistungen zu ändern. In diesem Fall werden Sie durch das Reisebüro vor Vertragsabschluss über die Änderungen informiert.
5.2 Änderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen können die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise erhöht werden. Diese Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
5.3 Erhöhung der Beförderungskosten (inklusive Treibstoff)
5.4 Einführung oder Erhöhung neuer Gebühren (zum Beispiel: Flughafengebühren, MwSt, usw.)
5.5 Schwankungen im Wechselkurs
5.6 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich oder bei anderen Dienstleistungen: OT behält sich ebenfalls das Recht vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder gewisse vertraglich vereinbarte Leistungen (zum Beispiel: Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flüge, usw.) zu annullieren oder zu ändern, falls unvorhergesehene oder unumgängliche Umstände es erfordern. OT bemüht sich in diesem Fall, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. OT wird Sie über diese Änderungen und die Auswirkungen auf den Preis unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.7 Programmänderungen während der Reise bei ungünstigem Wetter oder Notfall
Falls eine tiefgreifende Änderung des Reiseprogramms während der Reise unumgänglich sein sollte, wird OT Ihnen die eventuelle Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und den schliesslich erbrachten Leistungen auszahlen.
6. Rücktritt und Kündigung durch Orient Travel
6.1 OT hat das Recht, Ihre Buchung zu kündigen, wenn die unter Punkt 6.2 und 6.3 angeführten Gründe vorliegen. In diesen Fällen erstattet Ihnen Orient Travel die von Ihnen bereits empfangenen Beträge in ihrer Gesamtheit zurück: zurückbehalten werden lediglich die unter Punkt 4.2 angeführten Bearbeitungsgebühren.
6.2 Mindestteilnehmerzahl: für alle von OT veranstalteten Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann OT von der Reise spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zurücktreten.
6.3 Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, innere Unruhen usw.) können ebenfalls Gründe für die Annullierung von Leistungen durch OT liefern. Bei Vorliegen eines Absagegrundes wird OT den Reiseteilnehmer unverzüglich benachrichtigen. Orient Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
7. Beschwerden und Rückerstattungsforderung
7.1 Falls die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden oder für Sie ein Schaden entstanden ist, können Sie eine diesbezügliche Beschwerde bei Orient Travel oder bei dem Leistungsträger, der mit Orient Travel zusammenarbeitet, einreichen. Ihrer Beschwerde müssen Sie mögliches Belegmaterial hinzufügen, das den Mangel oder Schaden bestätigt (Erklärung des Leistungsträgers usw.).
7.2 Nach Eingang Ihrer Beschwerde und des Belegmaterials wird Orient Travel die notwendigen Schritte unternehmen, um Sie zu entschädigen.
8. Haftungsbeschränkung von Orient Travel
Jede Haftung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Zollformalitäten
Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass für Ihre Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
10. Bestätigung der Flugtickets
Im Fall individueller Reisen ohne Begleitung haften Sie für die eventuelle Bestätigung Ihres Rückflugs. Die nötigen Informationen sind in Ihren Reiseunterlagen enthalten. Ein Unterlassen der Wiederbestätigung kann zum Verlust des Transportrechts führen. In diesem Fall gehen aufkommende Kosten zu Lasten des Reisenden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und OT ist das schweizerische Recht anwendbar.
11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen gegen OT ist Fribourg, Schweiz.